Aufgabe der Medien

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Die (Massen-)medien als Ganzes (Presse, Hörfunk und Fernsehen samt ihrer Internetpräsenz) werden auch als Vierte Gewalt eines demokratischen Rechtsstaats bezeichnet, da ihnen drei gesellschaftliche Kernaufträge zugeordnet werden:

  1. Informationsfunktion: Bürgerinnen und Bürger können nur über politische Entscheidungen mitbestimmen, wenn sie über angemessene Informationen über das zu Entscheidende verfügen: so vollständig, sachlich und verständlich wie möglich.1
  2. Meinungsbildungsfunktion: Die Medien sollen ein Forum für die freie und offene Diskussion politischer Inhalte und Fragen von öffentlichem Interesse ermöglichen und so an der öffentlichen Meinungs- und Willensbildung mitwirken. Erst durch „[…] die massenmedial verbreiteten Angebote des Journalismus […] schaffen [sie] die Voraussetzung dafür, dass die soziale und kulturelle Vielfalt moderner Gesellschaften erkennbar und überschaubar wird“.1
  3. Kritik- und Kontrollfunktion: Medien können und sollen zur Kontrolle der Politik, Wirtschaft und Gesellschaft beitragen, indem Missstände aufgedeckt und kritisiert werden. Somit stellen sie die demokratische Legitimierung politischer Prozesse sicher. 2

Zusätzlich gehört die Unterhaltungs- und Bildungsfunktion der Medien zu ihren anerkannten Aufgaben.1

Der Rechtsrahmen der Medien setzt sich in Deutschland aus dem Grundgesetz, den Landespresse- und Mediengesetzen und den Rundfunkstaatsverträgen (RStV) bzw. seit November 2020 dem Medienstaatsvertrag (MStV) zusammen. Im Grundgesetz ist unter Artikel 5 „nur“ die Freiheit der Presse festgehalten: „Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet“.3 Doch hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) daraus u.a. im Rahmen eines Urteils zur Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung Aufgaben und Ansprüche an die öffentliche Meinungsbildung in einer Demokratie abgeleitet:

„Eine verantwortliche Teilhabe der Bürger an der politischen Willensbildung des Volkes setzt voraus, dass der Einzelne von den zu entscheidenden Sachfragen, von den durch die verfassten Staatsorgane getroffenen Entscheidungen, Maßnahmen und Lösungsvorschlägen genügend weiß, um sie beurteilen, billigen oder verwerfen zu können.“ (BVerfG, Urteil vom 02.03.1977 – 2 BvE 1/76)

Das Duale System: Für den Rundfunk (inkl. Internetpräsenz), als die wirkungs- und reichweitenstärkste Medienart, wird zusätzlich zu den privaten Anbietern auch ein staatlich gefördertes, öffentlich-rechtliches Angebot bereitgestellt, das sog. Duale-System. Laut Bundesverfassungsgericht muss der „Ausschluss einseitigen, in hohem Maße ungleichgewichtigen Einflusses einzelner Veranstalter oder Programme auf die Bildung der öffentlichen Meinung, namentlich die Verhinderung des Entstehens vorherrschender Meinungsmacht“ sichergestellt werden. (BVerfG 73, 118, Tz. 159).

Die Selbstverpflichtung

Es gibt keine rechtlichen Richtlinien oder konkrete Vorgaben, die die Art der Inhalte und die Ausgestaltung des Medienangebots vorschreiben. Medienproduzenten haben sich an das Grundgesetz zu halten. Außerdem sind in den meisten westlichen demokratischen Rechtsstaaten ethische Grundsätze für die journalistische Arbeit institutionalisiert, die sich an den gesellschaftlichen Aufgaben und an den jeweiligen Vorgaben der Verfassung und den Menschenrechten orientieren.4 Der Deutsche Presserat hat 1973 erstmals die allgemein anerkannten Grundsätze für journalistische Arbeit in Form von Arbeits- und Verhaltensregeln als „Deutschen Pressekodex“ (DPK) festgehalten. Seit dem wird der DPK regelmäßig fortgeschrieben. Die meisten Medienunternehmen und Verlage haben sich offiziell zu den Grundsätzen des DPK bekannt. In dem seit November 2020 in Kraft getretenen Medienstaatsvertrag ist zudem bestimmt, dass journalistische Onlinemedien („Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, in denen regelmäßig Nachrichten oder politische Informationen enthalten sind“) den anerkannten journalistischen Grundsätzen zu entsprechen haben (§ 19 Abs. 1 MStV). Auch im internationalen englischsprachigen Kommunikations- und Medienraum werden ethische Grundsätze für die journalistische Arbeit in Kodizes oder Richtlinien festgehalten: Beispielsweise der Code of Ethics der International Press Federation (IPS) oder der Code of Ethics der Society of Professional Journalists (SPJ).

Quellen:
1. bpb 2016a: https://www.bpb.de/gesellschaft/medien-und-sport/medienpolitik/189218/funktionen-der-medien-in-einer-demokratischen-gesellschaft-i-und-ii
2. bpb 2016b: https://www.bpb.de/gesellschaft/medien-und-sport/medienpolitik/172240/meinungsbildung-und-kontrolle-der-medien
3. bpb 2012: https://www.bpb.de/politik/grundfragen/deutsche-verhaeltnisse-eine-sozialkunde/139159/rechtliche-rahmenbedingungen
bpb 2011: https://www.bpb.de/izpb/7527/wer-journalisten-sind-und-wie-sie-arbeiten